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Stadt hilft Gastronomie: Ausnahme vom Heizpilz-Verbot

HILDESHEIM. Das Aufstellen und der Betrieb von Heizpilzen sowie offenes Feuer (zum Beispiel Fackeln) sind gemäß Sondernutzungssatzung der Stadt Hildesheim auf öffentlicher Fläche untersagt. Um der wirtschaftlich ohnehin schon arg gebeutelten Gastronomie in der Corona-Pandemie unter die Arme zu greifen, hat die Verwaltung entschieden, eine temporäre Ausnahme vom Verbot für die nächste Wintersaison zuzulassen, solange dies mit Blick auf die Witterung Sinn macht und der Brandschutz vor Ort zulässt. „In der aktuellen Situation halten wir es für geboten, temporär eine Ausnahme vom Heizpilz-Verbot zuzulassen. Der Betrieb von Heizpilzen ermöglicht der Gastronomie auch in der kalten Jahreszeit die Bewirtung von Gästen im Außenbereich, was nicht nur wirtschaftlich, sondern auch mit Blick auf das Infektionsrisiko von Vorteil ist“, erklärt Oberbürgermeister Dr. Ingo Meyer. Auch der Deutsche Städte- und Gemeindebund spricht sich für eine Aussetzung des Heizpilz-Verbots aus.

Ausnahmen können bei Einsetzen der kalten Jahreszeit im Bereich Sondernutzung unter sondernutzung@stadt-hildesheim.de beantragt werden. Weitere Informationen dazu sind unter Telefon 05121 301-3141 bzw. -3143 erhältlich.

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