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Niedersächsisches Kultusministerium setzt Ausbildungsunterstützung in Kraft

NIEDERSACHSEN. „Das Niedersächsische Kultusministerium hat mit dem Aktionsplan „Duale Ausbildung“ vier Förderrichtlinien auf den Weg gebracht!“, lobt Delfino Roman, Präsident der Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen, den niedersächsischen Kultusminister, Grant Hendrik Tonne. Der Minister hat die Forderung der Handwerkskammer aufgegriffen und die Entlastung der Ausbildungsbetriebe als einen zentralen Baustein seines Aktionsplans aufgenommen. So verdoppelt das Land Niedersachsen seinen Finanzierungsanteil an der überbetrieblichen Unterweisung der Auszubildenden im Handwerk (kurz auch ÜLU genannt). Die ÜLU gewährleistet, dass die jungen Menschen, unabhängig von der Größe oder der Spezialisierung des Ausbildungsbetriebes, in der gesamten Bandbreite eines handwerklichen Ausbildungsberufes ausgebildet werden. Die ÜLU wird finanziert durch den Bund, durch das Land Niedersachsen und durch die Betriebe. Allein 7 Millionen der insgesamt für den Aktionsplan vorgesehenen 17 Millionen Euro sind für die Entlastung der niedersächsischen Ausbildungsbetriebe vorgesehen. „Es ist höchste Zeit, dass die Politik das Solidarprinzip lebt und für die Ausbildungsbetriebe die ursprünglich vorgesehene Drittelfinanzierung der ÜLU einlöst“, so Roman.

Die Vollversammlung der Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen stimmt geschlossen für eine Entlastung der Ausbildungsbetriebe und nimmt dafür die Politik in die Pflicht

Erst im Dezember 2019 hatte die Vollversammlung der Handwerkskammer den Fördervorschuss von rund 2 Mio. EUR zur Unterstützung der Ausbildung im Handwerk beschlossen, die aktuell mit bis zu 69 % weitaus mehr als ein Drittel der Kosten tragen. Fördervorschuss bedeutet, dass alle südniedersächsischen Handwerksbetriebe solidarisch die Kosten der ÜLU tragen, die die Ausbildungsbetriebe zurzeit noch allein schultern. Bei der Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen wurde die Entlastung durch eine Anhebung des Zusatzbeitrages von 1,06 auf 1,33 Prozent erreicht. „Die Anhebung ist für das Jahr 2020 vorgesehen und zwar so lange bis Bund und Land wieder jeweils ein Drittel der Finanzierung übernehmen“, ergänzt HWK-Hauptgeschäftsführerin Ina-Maria Heidmann. „Es ist ein handwerkspolitischer Erfolg, den sich die ehrenamtliche Vollversammlung als Sprachrohr der Betriebe zuschreiben kann. Der erste Schritt ist getan, jetzt müssen wir noch den Bund an seine Verantwortung gegenüber ausbildenden Betrieben erinnern und auch hier eine Anhebung des Finanzierungsanteils bewirken.“

Neben der Erhöhung des ÜLU-Anteils sind landesseitig 500 € bei einer pandemiebedingten Verlängerung der Ausbildung und 1.000 € bei einer Steigerung des Ausbildungsengagements der Betriebe, d.h. bei einer Ausweitung der Zahl der Ausbildungsplätze über dem Durchschnitt der letzten drei Jahre, eingeplant. Neben der Entlastung der Ausbildungsbetriebe wird die Mobilität von Auszubildenden mit einer Bonuszahlung von 500 € gefördert. Die Bonuszahlung sollen Auszubildende erhalten, die mehr als 45 km von ihrem Heimatort eine Ausbildung beginnen bzw. eine Stunde Fahrtweg mit öffentlichen Verkehrsmitteln hierfür zurücklegen und damit einen besonderen Einsatz an den Tag legen.

„Die Duale Ausbildung im Handwerk ist eine Chance für junge Menschen – auch in Corona-Zeiten. Das hat sich seit Beginn der Pandemie in vielen Lebensbereichen eindrucksvoll gezeigt. Das Handwerk ist systemrelevant und systemtragend. Die Betriebe konnten in vielen Bereichen auch während des Lock-Downs weiterarbeiten“, betont Delfino Roman.

Laut Kultusministerium werden die Richtlinien heute im niedersächsischen Amtsblatt veröffentlicht. Anträge können ab November bei der NBank gestellt werden.

PR
Foto: HWK (Archivbild)

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