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Beauftragte und Beiräte für Menschen mit Behinderungen stärken und fördern

NIEDERSACHSEN. Zum 5. Dezember, dem internationalen Tag des Ehrenamtes, würdigt Petra Wontorra, die Niedersächsische Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen, das umfassende und vielfältige Engagement insbesondere der ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten und Behindertenbeiräte in den niedersächsischen Kommunen: „Mir ist bewusst, dass Sie sich jeden Tag unermüdlich für die Rechte und Belange der Menschen mit Behinderungen einsetzen. Dazu haben Sie vor Ort ein weites Netzwerk aufgebaut. Ihr Einsatz ist ausgesprochen wichtig und ohne Sie würden die Rechte von Menschen mit Behinderungen nicht soweit berücksichtigt werden, wie sie es heute sind. Täglich bearbeiten viele von ihnen Bürgeranfragen und befassen sich auch im Ehrenamt mit Stellungnahmen und beteiligen sich in Gremien. Dafür möchte ich Ihnen ausdrücklich danken.“

Petra Wontorra appelliert auch an Politik und Gesellschaft sowie an alle in der Behindertenpolitik beteiligten Akteurinnen und Akteure: „Inklusion und Barrierefreiheit sind Querschnittsaufgaben aller Bereiche der Verwaltung. Bei allen Entscheidungen in den Kommunen, die die Belange von Menschen mit Behinderungen berühren, müssen die Behindertenbeiräte und -beauftragten vor Ort von Anfang an in alle Prozesse eingebunden werden. Bei der Planung bis zur Umsetzung unterstützt die Expertise beispielsweise bei Bushaltestellen, Neu- und Umbauten von Krankenhäusern und Arztpraxen und ganz aktuell beim Aufbau von Impfzentren und der Impfstrategie vor Ort zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Gerade bei den Digitalisierungsprozessen geben sie wichtige Impulse, damit die Bedarfe von Menschen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen von Anfang an berücksichtigt werden können. Auch bei der Planung und Umsetzung von kommunalen Aktionsplänen ist die Expertise und Beteiligung der Behindertenbeauftragten und -beiräte notwendig. Ihre Beteiligung bereits bei Entwürfen zu Konzepten, bringt wichtige Impulse bei der Umsetzung der Inklusion in Kindertageseinrichtungen, Schulen, in der Freizeit, beim Sport oder in der Arbeitswelt ein und trägt so zur Umsetzung von Menschenrechten bei.“

„Die ehrenamtlichen Aufgaben und die Kompetenzen der Behindertenbeauftragten und Behindertenbeiräte müssen in Politik, Verwaltung und Gesellschaft noch bekannter werden. Es ist wichtig, dass über das Engagement für die Belange und Rechte von Menschen mit Behinderungen und über die Erfolge bei der Umsetzung von Inklusion weiter viel in den Medien berichtet wird. Denn dieser Einsatz der Beauftragten und Beiräte und die damit einhergehenden Erfolge sind mit viel Einsatzbereitschaft und Leidenschaft für die Sache verbunden“, erklärt Wontorra wertschätzend.

Nicht alle Beiräte und Beauftragte haben Rede- und Stimmrechte in den kommunalen Gremien. Auch fehlen manchmal wichtige Unterlagen oder sie werden bei Stellungnahmen nicht eingebunden. Die Landesbeauftragte fordert daher: „Deshalb brauchen wir eine Verankerung der Behindertenbeauftragten und -beiräte und deren Rechte im Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG). Die gesetzliche Regelung der Rechte ist notwendig und konsequent. So werden die Funktionen weiter gestärkt und die Arbeit der Interessenvertretungen noch sichtbarer. Selbstverständlich müssen sie mit ausreichend Ressourcen für ihre Arbeit ausgestattet werden, was auch das Engagement auf regionaler und Landesebene umfasst.“

Die Landesbeauftragte wirbt als Vorsitzende des Niedersächsischen Inklusionsrates von Menschen mit Behinderungen (NIR) für noch mehr Mitarbeit in diesem landesweiten Gremium. Der NIR ist ein Zusammenschluss der kommunalen Behindertenbeiräte und -beauftragten in Niedersachsen. Die Geschäftsstelle des NIR ist bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen angesiedelt.

Der NIR ist durch der Sprecherin Monika Nölting auch im Nds. Landesbeirat für Menschen mit Behinderungen vertreten. „Es gibt sieben Regiogruppen in Niedersachsen. Sie können sich auch in Ihrer Regiogruppe engagieren“, motiviert Monika Nölting die Interessenvertretungen. „Die einzelnen Regiogruppen stellen jeweils zwei Regiosprecherinnen bzw. Regiosprecher auf. Deren ebenfalls überwiegend ehrenamtliche Aufgaben sind unter anderem die Einberufung von Regio-Sitzungen, Problemerörterungen, Erfahrungsaustausch und Beschlüsse herbeizuführen, die als Anträge an die Vollversammlung vorbreitet werden. Zudem werden Anträge aus anderen Regiogruppen beraten und Berichte aus verschiedenen Ebenen von Politik und Verwaltung erstattet.“ Die Regiosprecherinnen und Regiosprecher bringen die Informationen und Impulse zusammen und erarbeiten zusammen mit dem Büro der Landesbeauftragten die Themenschwerpunkte der Vollversammlungen. Die Vollversammlungen finden in der Regel zwei Mal jährlich statt. Die Mitglieder stellen Projekte vor, vernetzen sich und kommen in den Austausch.

„Durch diese gut organisierten Strukturen wird ein kontinuierlicher Austausch zu allen Themen rund um die Rechte von Menschen mit Behinderungen und Inklusion aus den Kommunen heraus bis in die Landesebene hinein gewährleistet“, bekräftigt Petra Wontorra. „Andersherum werden selbstverständlich auch die Themen der Behindertenpolitik aus den Ebenen des Landes, des Bundes und nicht zuletzt Europas an die kommunalen Interessenvertretungen transportiert. Dieser Austausch in beide Richtungen ist sehr wertvoll. So werden gerade die strukturellen Probleme der Inklusion erkennbar. Die Anforderungen daraus tragen wir an die richtigen Stellen in Niedersachsen, um gemeinsam Lösungen zu finden.“

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