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Inklusion ist Menschenrecht

NIEDERSACHSEN. Zum Internationalen Tag der Menschenrechte erinnert Petra Wontorra, Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen, dass die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte bereits am 10. Dezember 1948 von den Vereinten Nationen (UN) verabschiedet wurde. Im Zuge dieser Erklärung unterzeichneten die europäischen Mitgliedstaaten zwei Jahre später die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK). Die EMRK besteht nun schon 70 Jahre und stellt einen großen Meilenstein in der Etablierung grundlegender Menschenrechte dar. Trotzdem ist der Weg zu einer umfangreich gleichberechtigten Teilhabe aller Menschen noch ein weiter Weg. Manche Menschen mit Behinderungen und ihre Familien leben unter schweren Bedingungen. Die Landesbeauftragte macht sich dafür stark, dass die Menschenrechte – auch für die mehr als 971.000 Personen mit anerkannten Behinderungen in Niedersachsen – stetig weiter in geltendes Recht überführt werden.

Nach Artikel 3 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte hat jede bzw. jeder „das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person“. Auch in Zeiten und dem Hintergrund der Corona-Pandemie muss dieser Satz stets bedacht werden. „In Krisenzeiten muss deshalb auf die diskriminierungsfreie Einhaltung von Grund- und Menschenrechten verstärkt geachtet werden!“, appelliert Petra Wontorra. Das Menschenrecht auf Leben verlangt, dass medizinische Versorgung für alle Menschen, insbesondere auch in Zeiten einer Pandemie, zugänglich und frei von Diskriminierung ist.

Die derzeit geltenden Maßnahmen haben das Ziel, das Gesundheitssystem nicht zu überlasten. Dennoch steht das System der Triage im Raum. Danach werden Menschen anhand gesundheitlicher Kriterien, der sogenannten Gebrechlichkeitsskala, in der Gesundheitsversorgung kategorisiert und priorisiert. „Dieses System schürt Sorgen und Ängste insbesondere bei älteren Menschen sowie bei Menschen mit Vorerkrankungen und schweren Beeinträchtigungen“, erläutert Petra Wontorra und verweist auf die Erklärung des Bundesverfassungsgerichts zum Luftsicherheitsgesetz: „Menschliches Leben und menschliche Würde genießen ohne Rücksicht auf die Dauer der physischen Existenz des einzelnen Menschen gleichen verfassungsrechtlichen Schutz.“ Eine Priorisierung versorgungsbedürftiger Menschen birgt die Gefahr eines Einfallstores für altersdiskriminierende, ableistische oder andere diskriminierende Erwägungen.

Die Landesbeauftragte mahnt: „Gerade auch jetzt müssen die Rechte aller Menschen, mit und ohne Behinderungen, einschließlich der Rechte von älteren Menschen beachtet und umgesetzt werden. Inklusion, also die vollwirksame Teilhabe und Teilgabe in allen Lebensbereichen, muss sichergestellt werden. Denn Inklusion von Menschen mit Behinderungen ist ein Menschenrecht und eine grundlegende Voraussetzung für eine demokratische und sozial gerechte Gesellschaft.“

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