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Notbetreuung in städtischen Kindertagesstätten

HILDESHEIM. Mit Blick auf die bundesweit verlängerten und verschärften Lockdown-Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie stehen auch in der Betreuung in Kindertagesstätten Veränderungen an. Vom 11. bis 29. Januar wechseln diese in Niedersachsen in das sogenannte Szenario „C“. Das bedeutet, dass die Kindertagesstätten vom Grundsatz her geschlossen sind. Es wird aber eine Notbetreuung bis zur Auslastung von maximal 50 Prozent der Gruppengröße angeboten werden. Die verpflichtende Einhaltung des Hygieneplans hat dabei weiterhin höchste Priorität. Die städtischen Kindertagesstätten werden, soweit es die örtlichen Gegebenheiten zulassen, ein zulässiges Maximum an Betreuung anbieten.

In die Notbetreuung werden Kinder aufgenommen, bei denen mindestens eine Erziehungsberechtigte/ein Erziehungsberechtigter in betriebsnotwendiger Stellung in einem Berufszweig von allgemeinem öffentlichen Interesse tätig ist oder in besonderen Härtefällen. Besondere Härtefälle liegen insbesondere bei drohender Kündigung oder erheblichem Verdienstausfall vor. Einen entsprechenden Vordruck einer Bescheinigung für die Aufnahme in die Notbetreuung in städtischen Kindertagesstätten erhalten Betroffene in den Kindertagesstätten oder online unter www.hildesheim.de, sobald Details zur Notbetreuung seitens des Nieder- sächsischen Kultusministeriums geregelt sind.

Folgende Vorgaben sind im Szenario „C“ durch die Kitas einzuhalten:

  • Die Notbetreuung erfolgt in festen Gruppen. Eine Durchmischung der Gruppen ist nicht zulässig. Dies gilt auch für Früh- und Spätdienste.
  • Gemeinschaftsräume dürfen zeitlich getrennt nur von jeweils einer Gruppe genutzt werden. Dies gilt auch für Mensen für das Mittagessen. Das Essen wird den Kindern auf dem Teller portioniert angeboten.
  • Die Spielbereiche müssen derart abgegrenzt sein, dass zwischen ihnen ein Korridor mit einer Breite von mindestens 1,5 Meter besteht. Das Außengelände darf zeitgleich immer nur von einer Gruppe genutzt werden (es sei denn, dass es ausreichend groß ist, dass eindeutig abgrenzbare Spielbereiche für einzelne Gruppen geschaffen werden können).
  • Kinder aus unterschiedlichen Gruppen dürfen nicht zeitgleich über die Gänge zu den Gruppenräumen und auf die Außenfläche gelangen.
  • Einzelne Sanitäreinrichtungen (Waschbecken, WC) sind, soweit möglich, jeweils einer Gruppe zuzuordnen.
  • In geschlossenen Räumen sind nicht zulässig: Singen, dialogische Sprechübungen, gezielte Sprachfördermaßnahmen, sportliche Bewegungsaktivitäten
  • Kontaktintensive Ausflüge und Veranstaltungen sind untersagt.

Gemäß diesen Voraussetzungen haben die Kindertagesstätten individuell Umsetzungen erarbeitet und informieren die Eltern darüber. Bei Änderungen bezüglich der Betreuung werden die Eltern von den Einrichtungen auf dem Laufenden gehalten.

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