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Homeschooling: Jobcenter übernimmt Kosten

HILDESHEIM. Pandemiebedingt findet Lernen zum Teil im Distanz-Unterricht statt. Doch nicht immer steht dafür die notwendige Ausrüstung zur Verfügung. Rückwirkend zum 1. Januar 2021 trägt das Jobcenter jetzt für Schülerinnen und Schüler im SGB-II-Leistungsbezug die Kosten für zwingend benötigte Geräte. Welche Voraussetzungen dafür erfüllt werden müssen, erklärt der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Hildesheim.

Rückwirkend zum 1. Januar 2021: Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, haben Schülerinnen und Schüler, deren Eltern Hartz IV beziehen, Anspruch auf eine Kostenübernahme von digitalen Endgeräten wie Tablets, PCs oder Druckern, die fürs Homeschooling benötigt werden. Das Jobcenter sieht in der Anschaffung einen Mehrbedarf.

Anspruch haben Schülerinnen und Schüler bis zum 25. Lebensjahr, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen. Das gilt auch für diejenigen, die eine Ausbildungsvergütung beziehen. Ein Mehrbedarf ist gegeben, wenn keine Ausleihmöglichkeit durch die Schule besteht und die Kosten nicht durch Einsparmöglichkeiten von Betroffenen selbst übernommen werden können.

„Wenn Berechtigte einen formlosen Antrag beim Jobcenter stellen, bekommen sie bis zu 350 Euro pro Kind. In Einzelfällen wird der Mehrbedarf nach schulischen Vorgaben ermittelt“, erläutert Sabine Eck aus dem Beratungszentrum in Hildesheim. Für die Beantragung ist eine Bescheinigung der Schule nötig, die bestätigt, dass kein Gerät ausgeliehen werden kann.

Die Beraterinnen und Berater des SoVD in Hildesheim beantworten weitere Fragen und helfen bei der Beantragung. Kontaktiert werden kann der SoVD unter 05121-74790 oder info.hildesheim@sovd-nds.de.

PR

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