Zum Inhalt springen

Der SoVD hilft: Steuerliche Erleichterung durch Grad der Behinderung

HILDESHEIM. Der Behinderten-Pauschbetrag wurde verdoppelt. Wie hoch der jeweilige Betrag ausfällt, liegt dabei am Grad der Behinderung. In jedem Fall kann diese Änderung aber eine steuerliche Entlastung für Menschen mit Behinderung bedeuten. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Hildesheim berät zum Thema.

Durch die Verdoppelung des Behinderten-Pauschbetrages werden Menschen mit einem Schwerbehindertenausweis jetzt steuerlich mehr entlastet und das schon ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 20. Denn: Der Pauschbetrag ist nach dem GdB gestaffelt und liegt zwischen 384 Euro bei einem GdB von 20 und 2.840 Euro bei einem GdB von 100. Für blinde Menschen ist der Pauschbetrag auf 7.400 Euro gestiegen.

„Da sie oft im Alter zunehmend körperlich eingeschränkt sind, sollten auch Rentner über die Beantragung eines Grades der Behinderung nachdenken und die steuerlichen Vorteile in Anspruch nehmen“, meint Sabine Eck, aus dem Beratungszentrum in Hildesheim. „Außerdem empfehlen wir denjenigen, die schon einen anerkannten Grad der Behinderung haben, prüfen zu lassen, ob eine Höherstufung in Frage kommt“, rät Eck weiter.

Die Beraterinnen und Berater des SoVD in Hildesheim beantworten Fragen rund um das Thema Behinderung und unterstützen bei der Beantragung eines Grades der Behinderung oder eines Schwerbehindertenausweises. Der SoVD ist unter 05121-74790 oder info.hildesheim@sovd-nds.de erreichbar.

PR

Hinweis zu der Meldung
Diese Seite zeigt gesponsorten Marketing-Inhalt, Quell- und Informationslinks sowie extern eingespielte Banner und Flash-Anzeigen.