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Verkürzte Intervalle für Erstimpfungen mit mRNA-Impfstoffen in den Impfzentren ab Mitte August

NIEDERSACHSEN. Das Gesundheitsministerium hat die niedersächsischen Impfzentren am Dienstag darüber informiert, dass das Intervall zwischen Erst- und Zweitimpfung für die mRNA-Impfstoffe ab dem 16. August zunächst auf vier und ab dem 30. August auf drei Wochen verkürzt werden soll. Damit wird sichergestellt, dass die Impfzentren noch bis einschließlich 5. September Erstimpfungen mit diesen Impfstoffen durchführen können, bevor die Infrastruktur ab dem 1. Oktober auf mobile Impfzentren umgestellt wird.

Die Verkürzung der Intervalle gilt für die mRNA-Impfstoffe von BioNTech und Moderna, Erstimpfungen mit dem Impfstoff von Johnson&Johnson sind auch über den 5. September hinaus möglich, da bei diesem Impfstoff eine Dosis zur vollständigen Immunisierung ausreicht. Dieser Impfstoff eignet sich daher auch besonders für niedrigschwellige dezentrale Impfangebote, die somit weiterhin angeboten werden.

„Ich appelliere an die Niedersächsinnen und Niedersachsen, die bisher noch nicht dazu gekommen sind: Nutzen Sie die Chance und lassen Sie sich so schnell wie möglich impfen! Jede vollständige Impfung schützt Sie zuverlässig gegen schwere Krankheitsverläufe und sorgt dafür, dass wir als Gesellschaft alle miteinander in einen sichereren Herbst ohne weitere Lockdowns gehen können“, so Gesundheitsministerin Daniela Behrens.

Der Bund habe zudem angekündigt, dass er plane, die Bürgertests ab Mitte Oktober dieses Jahres nicht mehr für alle Bürgerinnen und Bürger kostenlos anzubieten. „Sollten die Infektionszahlen im Herbst wieder stark ansteigen, könnten viele Bereiche des öffentlichen Lebens möglicherweise nur noch für Personen offengehalten werden, die geimpft, getestet oder genesen sind. Auch vor diesem Hintergrund ist eine Impfung zum jetzigen Zeitpunkt in jedem Fall die richtige Entscheidung“, so Behrens.

Eine der ersten Aufgaben der mobilen Impfzentren wird ab Oktober die Durchführung der Auffrischungsimpfungen für die Bewohnerinnen und Bewohner der Alten- und Pflegeheime und der Einrichtungen der Eingliederungshilfe sein.

Daniela Behrens: „Diese Gruppe ist aufgrund ihrer Wohn- und Lebenssituation besonders gefährdet, schwer an COVID-19 zu erkranken oder sogar daran zu versterben. Gleichzeitig zeigen uns klinische Studien, dass gerade bei den Hochbetagten und Personen mit Immunschwäche nicht immer eine ausreichende Immunantwort gegen das Virus ausgebildet wird. Mit den Auffrischungsimpfungen sorgen wir in diesem besonders sensiblen Bereich noch einmal für zusätzliche Sicherheit.“

Das Land befindet sich derzeit in konstruktiven Gesprächen mit den kommunalen Spitzenverbänden zur Organisation der mobilen Impfzentren, die die Impfungen in den Einrichtungen wie schon im vergangenen Winter in eigener Zuständigkeit durchführen können. „Wir haben im Winter bereits sehr gute Erfahrungen mit dieser dezentralen Organisationsstruktur gemacht und sind überzeugt, dass die Landkreise und kreisfreien Städte auch die anstehenden Auffrischungsimpfungen gut handeln können“, so Ministerin Behrens.

Weitere Informationen zur COVID-19-Schutzimpfung finden Sie unter: www. https://impfen-schuetzen-testen.de/

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