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Tarifeinigung für Diakonie-Beschäftigte

NIEDERSACHSEN. Die über 40 000 Beschäftigten der Diakonie Niedersachsen erhalten rückwirkend zum 1. Januar mehr Geld. Die Arbeitsbelastung der Ärzti*nnen in den diakonischen Krankenhäusern wird schrittweise reduziert. Die Gremien des Marburger Bundes Niedersachsen haben der Tarifeinigung mit dem Diakonischen Arbeitgeberverband aus der letzten Verhandlungsrunde vom 16. Februar zugestimmt. Die mitbeteiligte Gewerkschaft ver.di hat sich mit dem Ergebnis ebenfalls einverstanden erklärt. Die Laufzeit geht bis 31.08.2023.

Die Ärztegewerkschaft Marburger Bund und die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di hatten die Tarifverhandlungen für den TV DN gemeinsam in einem Tarifbündnis geführt. Der Marburger Bund nahm dabei die Interessen der angestellten Ärzti*nnen in den Krankenhäusern der Diakonie wahr.

Die Einigung bedeutet für betroffene Ärzt*innen neben einer linearen Entgeltsteigerung in Anlehnung an den öffentlichen Dienst im Wesentlichen folgende Arbeitsentlastungen:

1. „Sandwich-Dienste“: Vollarbeit im unmittelbaren Anschluss an einen Bereitschaftsdienst ist nur noch möglich, wenn sie nicht länger als 60 Minuten dauert, z. B. für Übergaben.

2. stufenweise Verringerung der Bereitschaftsdienste:

  • Ab 01.04.2022: Verringerung auf durchschnittlich 6 Dienste/Monat.
  • Ab 01.01.2023: Limitierung auf durchschnittlich 6 Dienste/Monat; ab 7. Dienst: 10 Prozent Zuschlag.
  • Ab 01.09.2023: Limitierung auf durchschnittlich 5 Dienste/Monat; ab 6. Dienst: 10 Prozent Zuschlag.

„Wir begrüßen es sehr, dass die teils schwierigen Verhandlungen mit einem guten Kompromiss beendet werden konnten“, erklärt Hans Martin Wollenberg, Erster Vorsitzender des Marburger Bundes Niedersachsen. „Die Diakonie gibt damit an ihre ärztlichen Beschäftigen eine Tarifentwicklung weiter, die mit anderen Krankenhausträgern vergleichbar ist.“

„Nach fast einem Jahr mit anstrengenden Tarifverhandlungen haben wir ein zufrieden stellendes Ergebnis erreicht“, ergänzt der ärztliche Verhandlungsführer Matthias Schloz.

Bereits im Juni 2021 hatten sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber auf einen ersten Tarifabschluss geeinigt. Dieser umfasst eine Neubewertung der Nachtzuschläge und der Bereitschaftsdienste seit dem 1. Dezember 2021 sowie für die Ärzt*innen einen Zusatzurlaub von zwei Tagen als Corona-Sonderleistung und Anerkennung für ihren besonderen Einsatz während der Pandemie. 

PR

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