Krankenkassen: Wahlfreiheit für Beamtinnen und Beamte – Was sich mit Einführung der pauschalen Beihilfe ändert
Nach Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Sachsen und Thüringen hat nun auch Niedersachsen die pauschale Beihilfe eingeführt: Zukünftig können Beamtinnen und Beamte zwischen einer individuellen Beihilfe – als Ergänzung zu einer privaten Krankenversicherung – und der pauschalen Beihilfe wählen. Die Änderung erleichtert es Beihilfeberechtigten, in der gesetzlichen Krankenversicherung zu verbleiben. Für wen diese Option sinn-voll sein kann und was zukünftig gilt, erklärt die Verbraucherzentrale Niedersachsen.
„Es ist gut, dass Niedersachsen nachzieht und Beamtinnen und Beamte zukünftig zwischen der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung wählen können“, sagt Kai Kirchner, Gesundheitsexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Die Beihilfe un-terstützt Beamtinnen und Beamte in Krankheits-, Pflege- und Todesfällen. Bisher gab es in Niedersachsen nur die individuelle Beihilfe, die mit speziellen Tarifen in der privaten Krankenversicherung aufgestockt wird. „Wollten Beihilfeberechtigte freiwillig in einer ge-setzlichen Krankenkasse versichert bleiben, gingen sie leer aus und mussten den ge-samten Beitrag alleine zahlen“, erklärt Kirchner. Dieser Nachteil fällt mit der Gesetzes-änderung weg.
Unterschiede individuelle und pauschale Beihilfe
Die individuelle Beihilfe bleibt unverändert: 50 bis 80 Prozent der Krankenversorgungs-kosten werden vom Land übernommen, der Rest über eine private Krankenversicherung abgedeckt. Wer hingegen die pauschale Beihilfe wählt, bleibt in der gesetzlichen Kran-kenversicherung und erhält vom Land Niedersachsen monatlich einen Zuschuss in Höhe der Hälfte des Krankenversicherungsbeitrags. „Grundsätzlich ist die pauschale Beihilfe auch zu einer privaten Krankenvollversicherung möglich. In der Praxis wird diese Kombination jedoch kaum genutzt werden“, meint Kirchner.
„Welche Beihilfeform und welches Versicherungssystem besser passt, hängt von ver-schiedenen Faktoren ab. Tendenziell kann sich die pauschale Beihilfe in Kombination mit der gesetzlichen Krankenversicherung für Beamtinnen und Beamte mit eher niedri-ger Besoldung, einer späten Verbeamtung sowie für kinderreiche Familien lohnen“, so Kirchner.
Wer verbeamtet wird, kann zwischen beiden Beihilfeformen wählen. Diejenigen, die be-reits verbeamtet und gesetzlich krankenversichert sind, erhalten ab dem 1. Februar 2024 die Möglichkeit dazu. Der Antrag ist innerhalb eines Jahres beim Niedersächsischen Landesamt für Bezüge und Versorgung zu stellen. Bereits privat versicherte Be-amtinnen und Beamte haben hingegen keine Möglichkeit, nun in die gesetzliche Kran-kenversicherung zurückzukehren.
Entscheidung gut überlegen: Wahl ist bindend
„Die Entscheidung sollte in jedem Fall gut durchdacht werden, da die Wahl unwiderruf-lich ist. Beamtinnen und Beamte legen sich damit für ihr gesamtes Leben fest – mit Aus-wirkungen auch auf die Angehörigen“, sagt Kirchner.
Da einige Bundesländer und auch der Bund bisher noch keine pauschale Beihilfe einge-führt haben, sollte auch ein möglicher Wechsel des Arbeitsplatzes berücksichtigt wer-den. „Unserer Ansicht nach sollte die pauschale Beihilfe bundesweit eingeführt werden, damit dieser Aspekt bei der Entscheidung der Beihilfeform zukünftig keine Rolle mehr spielt“, fordert der Gesundheitsexperte.
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