Freitag, 17. Juli 2026

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Landeswahlausschuss prüft 22 Parteien für Kommunalwahl 2026

Vor den Kommunalwahlen am 13. September 2026 wird der Niedersächsische Landeswahlausschuss über die Anerkennung von 22 politischen Vereinigungen als Parteien entscheiden. Die entsprechende Sitzung findet am 3. Juli in Hannover statt. Das teilte Landeswahlleiter Markus Steinmetz mit.

Hintergrund ist das Niedersächsische Kommunalwahlgesetz. Parteien, die weder im Niedersächsischen Landtag noch im Deutschen Bundestag aufgrund eigener Wahlvorschläge vertreten sind, müssen ihre Beteiligung an der Kommunalwahl anzeigen und ihre Parteieigenschaft feststellen lassen. Erst nach einer entsprechenden Entscheidung des Landeswahlausschusses können sie als Partei an den Wahlen teilnehmen.

Folgende Vereinigungen haben eine Wahlbeteiligungsanzeige eingereicht:

  • Basisdemokratische Partei Deutschland (dieBasis)
  • Bündnis C – Christen für Deutschland
  • Bündnis Deutschland
  • Bündnis für Innovation & Gerechtigkeit (BIG)
  • Bündnis Sahra Wagenknecht – Vernunft und Gerechtigkeit (BSW Niedersachsen)
  • DAVA-Niedersachsen
  • Die Demokraten
  • Die Haie-Partei mit Biss
  • Die Republikaner
  • Die Urbane – Eine HipHop Partei Niedersachsen
  • Familien-Partei Deutschlands
  • Freie Demokratische Partei (FDP)
  • Freie Wähler Niedersachsen
  • Liberale Demokraten – Die Sozialliberalen Niedersachsen
  • Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP)
  • Partei der Humanisten Niedersachsen
  • Partei des Fortschritts
  • Die PARTEI
  • Partei für Gerechtigkeit und Menschlichkeit (PGM)
  • Partei Mensch Umwelt Tierschutz (Tierschutzpartei)
  • Piratenpartei Niedersachsen
  • Volt Deutschland Landesverband Niedersachsen

Nicht betroffen von diesem Verfahren sind die Parteien CDU, SPD, AfD Niedersachsen, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Sie sind bereits im Niedersächsischen Landtag beziehungsweise im Deutschen Bundestag vertreten und benötigen daher keine gesonderte Feststellung ihrer Parteieigenschaft für die Kommunalwahl.

Der Landeswahlleiter betont, dass der Landeswahlausschuss keine politische Bewertung der Parteien vornimmt. Geprüft werden ausschließlich die gesetzlichen Voraussetzungen des Parteienbegriffs. Dazu zählen unter anderem die organisatorische Struktur, die Mitgliederbasis, die Beteiligung am politischen Willensbildungsprozess sowie weitere formale Anforderungen des Parteiengesetzes.

Die öffentliche Sitzung des Landeswahlausschusses beginnt am 3. Juli um 13 Uhr im Niedersächsischen Landtag in Hannover. Anschließend steht fest, welche der angemeldeten Vereinigungen als Parteien an den Kommunalwahlen am 13. September 2026 teilnehmen können.

Redaktion
Hildesheimer Presse

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