Krankenversicherungsrecht: Trend zu mehr ästhetischen Operationen
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat entschieden, dass die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) keine Brustvergrößerung aus psychischen Gründen übernehmen muss. Geklagt hatte eine 52-jährige Frau aus dem Landkreis Hildesheim. Schon als 26-Jährige ließ sie eine ästhetische Brustvergrößerung mit Kochsalzimplantaten vornehmen. Als sie wegen eines undichten Implantats beim Frauenarzt war, wurde eine Brustkrebserkrankung diagnostiziert, so dass beide Implantate… Weiterlesen: Krankenversicherungsrecht: Trend zu mehr ästhetischen Operationen
