Unfallversicherung muss kein Segway für Strandausflüge übernehmen
| Bremen
CELLE. Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat entschieden, dass ein zusätzliches Elektrofahrzeug eine Überversorgung darstellt, wenn die gesetzliche Unfallversicherung die Mobilität des Versicherten bereits anderweitig sichergestellt hat. Geklagt hatte ein damals 49-jähriger Tunesier, der seit einem schweren LKW-Unfall im Rollstuhl sitzt. Seitdem wurde er von der Berufsgenossenschaft (BG) umfassend versorgt. Er bekam u.a. eine Unfallrente von… Weiterlesen: Unfallversicherung muss kein Segway für Strandausflüge übernehmen
