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Hotline und Hilfen für Unternehmen

HILDESHEIM. Die Unternehmen der Region Hildesheim leiden extrem unter der Ausnahmesituation, die die Corona-Pandemie mit sich bringt. Zum einen entstehen existenzbedrohende Verluste, zum anderen herrscht eine große Unsicherheit hinsichtlich der Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie, aber auch hinsichtlich der bereits bestehenden sowie der geplanten Unterstützungsleistungen für Unternehmen, Selbständige, Kunst- und Kulturschaffende, Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen. „Hier wollen und müssen wir dringend helfen so gut es eben geht, damit wir auch in Zukunft eine lebenswerte Stadt bleiben und die zahlreichen Arbeitsplätze erhalten bleiben“, so Oberbürgermeister Dr. Ingo Meyer.

Daher richtet die Stadt Hildesheim in Abstimmung mit der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Hildesheim Region (HI-REG) und auf Bitten und Wunsch einiger Hildesheimer Unternehmen u.a. eine regionale Unterstützungsstruktur mit einer Hotline (Telefon 05121 301-5555, wirtschaft@stadt-hildesheim.de) als Erst-Anlaufstelle ein. Eingebunden sind außerdem das Welcome Center Region Hildesheim, die IHK, die ortsansässigen Banken, die Handwerkskammer, die Agentur für Arbeit und das Jobcenter. Inhaltlich wird es hier darum gehen, eine erste Orientierung für alle Ratsuchenden aus der Wirtschaft zu bieten, sie bei der Kanalisierung ihrer Problemstellung zu unterstützen, ihnen Erstinformationen zu Instrumenten zu geben wie auch auf wichtige Kontaktadressen und Informationsportale hinzuweisen oder aber auch direkt zu vermitteln. Die Hotline ist ab dem 30. März montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr sowie sonnabends von 8 bis 13 Uhr erreichbar.

Um die finanziellen Folgen für die betroffenen Unternehmen abzumildern, setzt die Stadtverwaltung darüber hinaus folgende Instrumente ein:

Stundung bzw. Anpassung der Gewerbesteuervorauszahlungen

Die Stadt Hildesheim orientiert sich bei ihrer Handlungsweise weitestgehend an den mit Datum vom 19. März 2020 veröffentlichten „Gleich lautenden Erlassen der Länder zu den gewerbesteuerlichen Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19/SARS-CoV-2)“, die im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Finanzen ergangen sind. Danach können nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich betroffene Steuerpflichtige bis zum 31. Dezember 2020 unter Darlegung ihrer Verhältnisse Anträge auf Herabsetzung des Gewerbesteuermessbetrages für Zwecke der Vorauszahlungen beim zuständigen Finanzamt stellen. Für die Stadtverwaltung ist es ausreichend, eine Kopie des beim zuständigen Finanzamt gestellten Antrages zu erhalten, um die laufenden Gewerbesteuervorauszahlungen für das Jahr 2020 bis zum Erlass eines geänderten Messbescheides für Zwecke der Vorauszahlungen für 2020 bzw. bis zur abschlägigen Entscheidung über den Antrag seitens des Finanzamtes in einem vereinfachten und unbürokratischen Verfahren zinslos zu stunden. Gewerbesteuerpflichtige können ihre Anträge per E-Mail an steuern@stadt-hildesheim.de senden.

Erstattung von Sondernutzungsgebühren im Einzelhandel und in der Gastronomie

Die Stadt wird dem Einzelhandel und der Gastronomie für den Zeitraum der Schließung die Sondernutzungsgebühr für Warenauslagen und Außenbestuhlung erstatten. Fragen dazu können gerne an sondernutzung@stadt-hildesheim.de gesendet werden.

PR

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