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Kurzarbeitergeld: Hinzuverdienst bei Unterstützung in wichtigen Berufen

HILDESHEIM. Der Gesetzgeber hat aufgrund der aktuellen Krise die Hinzuverdienstmöglichkeiten zum Kurzarbeitergeld gelockert: Wer in systemrelevanten Branchen und Berufen unterstützt, kann finanzielle Einbußen ausgleichen.

Erleichterte Hinzuverdienstmöglichkeiten

Vom 1. April bis zum 31. Oktober 2020 tritt eine Sonderregelung in Kraft: Wer während der Kurzarbeit eine Beschäftigung in einem systemrelevanten Bereich aufnimmt, muss sich das dabei verdiente Entgelt nicht auf das Kurzarbeitergeld anrechnen lassen. Dabei darf das Gesamteinkommen aus noch gezahltem Arbeitseinkommen und dem Kurzarbeitergeld sowie dem Hinzuverdienst das normale Nettoeinkommen nicht übersteigen.

Regelung hilft Betroffenen von Kurzarbeit und stärkt systemrelevante Branchen und Berufe

Diese gelockerten Hinzuverdienstregelungen helfen Betroffenen im Kurzarbeitergeldbezug, finanzielle Einbußen Auszugleichen. Die Nebentätigkeit ist zudem versicherungsfrei zur Arbeitslosenversicherung.

Unverzichtbar in der aktuellen Krise ist, die Menschen mit Lebensmitteln und anderen Artikeln des täglichen Bedarfs in Deutschland zu versorgen. Insbesondere Betriebe im Lebensmittelhandel und der Landwirtschaft benötigen dringend Arbeitskräfte. Durch die getroffene Sonderregelung können Menschen in Kurzarbeit systemrelevante Wirtschaftszweige unterstützen.

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