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Noch mehr Betriebe in Kurzarbeit – aber Bearbeitung nimmt Fahrt auf

DEUTSCHLAND. Immer mehr Betriebe stützen sich in der Coronakrise auf Kurzarbeit. Bis Ende der vergangenen Woche haben 50.800 niedersächsische Unternehmen und 6.100 Unternehmen aus dem Land Bremen erklärt (angezeigt), Kurzarbeit machen zu wollen. Bundesweit waren es rund 650.000 Betriebe. Eine Woche zuvor hatte die Zahl für Niedersachsen noch bei 41.400 Unternehmen gelegen und für das Land Bremen bei 5.600 Unternehmen.

Die Regionaldirektion Niedersachsen-Bremen der Bundesagentur für Arbeit hält trotz des Ansturms an ihrem Versprechen fest, dass Kurzarbeitergeld so schnell wie möglich auf den Weg zu bringen. „Seit Anfang April erreichen uns von den Arbeitgebern die Erstattungsanträge für die Kurzarbeit im März. Wenn alle Unterlagen vorliegen, werden wir das Geld innerhalb von zehn Tagen bewilligen“, sagt Bärbel Höltzen-Schoh, die Vorsitzende der Geschäftsführung. Damit haben die Arbeitsagenturen in Niedersachsen und Bremen ihr Bearbeitungstempo gegenüber der Zeit vor der Krise deutlich beschleunigt. Üblich ist eine Bearbeitungsdauer von 14 Tagen.

Möglich macht das eine drastische Aufstockung der Personalstärke in der Antragsbearbeitung. „Wir haben unsere Teams im Bereich Kurzarbeit von 75 auf mehr als 800 Personen verzehnfacht. Und noch wichtiger: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind hoch motiviert und wissen, dass es jetzt auf sie ankommt“, sagt Höltzen-Schoh. Allerdings haben viele Unternehmen, die erstmals Kurzarbeitergeld in Anspruch nehmen, hohen Beratungsbedarf bei dem Ausfüllen der Unterlagen. Fehlt in den Anträgen etwas, nehmen die Arbeitsagenturen telefonisch oder per Mail Kontakt mit den Betrieben auf, um dies schnell zu klären.

Für wie viele Beschäftigte die Betriebe Kurzarbeit angemeldet haben, lässt sich weiterhin noch nicht sagen. Die BA geht aber davon aus, dass die Zahl der Kurzarbeiter deutlich über dem Niveau der Wirtschafts- und Finanzkrise liegen wird. Damals haben in der Spitze bundesweit bis zu 1,4 Millionen Beschäftigte kurzgearbeitet. In Niedersachsen waren es fast 100.000 Menschen, im Land Bremen 22.500 Menschen.

Kurzarbeit verhindert Arbeitslosigkeit – keine schnelle Liquiditätshilfe

Höltzen-Schoh wies nochmals darauf hin, dass Kurzarbeitergeld derzeit das beste Instrument sei, um Arbeitslosigkeit zu verhindern. Als Liquiditätsbrücke sei sie nicht gedacht. Aber: „Bund und Länder haben Sonderprogramme aufgelegt, um bei Liquiditätsengpässen zu helfen“.

Kurzarbeit gibt Betrieben maximale Flexibilität

Damit ein Betrieb Anspruch auf Kurzarbeitergeld hat, muss er in jedem Fall zuerst Kurzarbeit anzeigen. Genehmigt die Arbeitsagentur die Anzeige dem Grunde nach (Voraussetzungen sind erfüllt), hat ein Betrieb viel Handlungsfreiheit über die Dauer und den Umfang der Kurzarbeit. Der Arbeitgeber berechnet für jeden Monat und für jeden Beschäftigten einzeln, wie hoch der Anteil der Kurzarbeit ist – und kann dies rückwirkend bis zu drei Monate bei der BA abrechnen. Aber: Wenn ein Unternehmen Insolvenz anmeldet oder Beschäftigte entlässt, ist keine Kurzarbeit mehr möglich.

*Die Angaben zu den Kurzarbeits-Anzeigen basieren auf Sonderauswertungen der Bundesagenturf für Arbeit und bilden nicht die amtliche Statistik ab.

PR

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