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Verwaltungsgericht Hannover lehnt Antrag auf Abbruch der Befragung der Pflegekammermitglieder ab

NIEDERSACHSEN. Das Verwaltungsgericht Hannover hat am Donnerstag schriftlich mitgeteilt, dass es den Antrag eines Mitglieds der Pflegekammer Niedersachsen, die Befragung der Mitglieder im Rahmen einer einstweiligen Anordnung abzubrechen, abgelehnt hat.

Der Antragsteller hatte sich gegen die Weitergabe seiner Adressdaten an den Dienstleister, der mit dem Versand der Zugangsdaten zur Befragung beauftragt wurde, gewehrt. Das Sozialministerium hatte daraufhin zugesichert, dass seine Daten nicht weitergegeben würden.

Das Gericht folgte mit seiner Entscheidung der Argumentation des Ministeriums, dass der Anlass für den Antrag auf Abbruch der Befragung damit nicht mehr gegeben sei. „Damit hat das Gericht unsere Rechtsauffassung bestätigt“, erklärt der Staatssekretär des Sozialministeriums, Heiger Scholz.

Der Antragsteller hat am Donnerstag unmittelbar Beschwerde gegen die Entscheidung vor dem Oberverwaltungsgericht eingelegt. „Wir hoffen nun auf eine schnelle letztinstanzliche Entscheidung in dieser Frage, um die Befragung so zeitnah wie möglich und rechtssicher durchführen zu können“, so Scholz.

PR

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