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Thiel: Datenschutz darf bei Digitalisierung nicht ins Hintertreffen geraten

NIEDERSACHSEN. Die Landesbeauftragte für den Datenschutz (LfD) Niedersachsen, Barbara Thiel, fordert angesichts der zunehmenden Digitalisierung in Wirtschaft, Schulen und Verwaltung, den Datenschutz nicht aus den Augen zu verlieren. „Die Corona-Krise zeigt überdeutlich, wie sehr unsere Gesellschaft von einer funktionierenden digitalen Infrastruktur abhängt“, sagte Thiel am Donnerstag bei der Vorstellung ihres Tätigkeitsberichts 2019 in Hannover.

„Mobiles Arbeiten und digitales Lernen werden in Zukunft mehr Raum im Berufs-, Schul- und Universitätsleben einnehmen als je zuvor. Umso wichtiger wird es sein, dabei auch den Datenschutz in gebührender Weise zu berücksichtigen“, so Thiel. „Datenschutz verhindert die Digitalisierung nicht. Er macht vielmehr eine Digitalisierung möglich, die nicht nur das technisch Machbare und wirtschaftliche Gewinne in den Blick nimmt, sondern auch die Interessen der betroffenen Bürgerinnen und Bürger.“

Datenschutz hat bei Abwägung oft das Nachsehen

Immer wieder wird der Datenschutz allerdings lediglich als Hindernis gesehen, das es aus dem Weg zu räumen gilt. „Wenn die informationelle Selbstbestimmung gegen ein anderes Gut abgewogen wird, hat der Datenschutz viel zu häufig das Nachsehen“, kritisiert Thiel. Besonders deutlich sei dies 2019 in der Weigerung der Niedersächsischen Landesregierung zum Ausdruck gekommen, ihre Facebook-Fanpages zu deaktivieren, obwohl diese momentan nicht rechtskonform betrieben werden könnten.

„Datenschutz ist kein Luxusgut, sondern ein Grundrecht, das geachtet und verteidigt werden muss“, so die Landesdatenschutzbeauftragte. Das müsse unter anderem beim Erlass neuer Gesetze und Verordnungen berücksichtigt werden – auch in Krisenzeiten. „Während der Corona-Pandemie wurde meine Behörde häufig nur unzureichend oder überhaupt nicht in die Gesetzgebung eingebunden, obwohl das dringend nötig gewesen wäre“, so Thiel. „Das ist ein äußerst unbefriedigender Zustand, der sich auf keinen Fall so verstetigen darf.“

Bereit zum konstruktiven und offenen Austausch

Dass datenschutzrechtliche Vorgaben sich mit einer zügigen und effizienten Gesetzgebung vereinbaren lassen, zeigte sich 2019 zum Beispiel in den Verfahren zur Novellierung bzw. Änderung des Niedersächsischen Justizvollzugs- und des Schulgesetzes. „Wir sind immer zu einem offenen und konstruktiven Austausch bereit“, so die Datenschutzbeauftragte. „Damit das gelingt, müssen aber auch Gesetzgeber und Exekutive den Datenschutz wirklich ernst nehmen und von Anfang an einbeziehen.“

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