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Rechtmäßigkeit von Section Control abschließend gerichtlich festgestellt

NIEDERSACHSEN. Der seit Anfang 2019 bestehende Rechtsstreit über die Abschnittskontrolle, Section Control, ist mit einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts nunmehr endgültig abgeschlossen. Das Bundesverwaltungsgericht hat den Antrag eines Klägers auf Zulassung der Revision zurückgewiesen. Damit ist das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg rechtskräftig. Hier hatte das Gericht die Rechtmäßigkeit der Abschnittskontrolle bestätigt.

Der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, begrüßte diese Entscheidung: „Die Einführung von Section Control war mir angesichts der damit verbundenen positiven Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit in Niedersachsen ein besonderes Anliegen. Denn klar war von vornherein: Der Einsatz von Section Control kann einen wesentlichen Beitrag für mehr Verkehrssicherheit leisten. Vor allem ist Section Control ein Ansatz für mehr Gerechtigkeit und Akzeptanz im Gegensatz zu stationären Blitzern, weil die Geschwindigkeit über einen längeren Zeitraum gemessen wird. Wie bei jeder neuen Technologie war aber auch beim Start von Section Control klar, dass es einige rechtliche und tatsächliche Hürden auf dem Weg bis zur hundertprozentigen Einsatzreife geben kann. Gerade vor diesem Hintergrund bin ich froh, dass wir diesen Schritt als erstes Bundesland seinerzeit gewagt haben und die Rechtmäßigkeit der Abschnittskontrolle jetzt abschließend gerichtlich bestätigt wurde. Damit steht auch anderen Bundesländer die Möglichkeit offen, dem niedersächsischen Beispiel zu folgen und diese innovative Technik zukünftig bei sich auf geeigneten Strecken einzusetzen.“

Der Polizeipräsident der Polizeidirektion Hannover, Volker Kluwe, ergänzte: „Mit der Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts wurde höchstrichterlich bestätigt, dass es sich bei dem Streckenradar Section Control um ein modernes und rechtskonformes Mittel der Geschwindigkeitsüberwachung handelt. Ich freue mich, dass damit Klarheit für alle Beteiligten geschaffen wurde.“

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