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Neuen NDR-Staatsvertrag zur abschließenden Beratung an den Landtag überwiesen

NIEDERSACHSEN. Die Niedersächsische Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag den Entwurf des Zustimmungsgesetzes des Landes zum neuen Staatsvertrag über den Norddeutschen Rundfunk beschlossen und dem Landtag zur abschließenden Beratung zugeleitet. Die Regierungschefin und die Regierungschefs der NDR-Länder Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern hatten den Staatsvertrag am 4./9. März 2021 unterzeichnet.

Die vorgeschlagene Neuregelung enthält neben redaktionellen Anpassungen an den Medienstaatsvertrag auch eine Reihe von inhaltlichen Änderungen, die insbesondere die NDR-Gremien betreffen.

So soll die Amtszeit des NDR-Intendanten von bisher sechs Jahren auf künftig fünf Jahre verkürzt werden und eine Wiederwahl nur zweimal möglich sein.

Auch die Mitgliedschaft im Rundfunk- und im Verwaltungsrat des NDR soll künftig auf maximal drei Amtsperioden begrenzt werden. Mit dieser zeitlichen Beschränkung soll die Forderung des Bundesverfassungsgerichts im ZDF-Urteil von 2014 nach einer Dynamisierung der Gremien umgesetzt werden. Voraussetzung für die Mitgliedschaft im Verwaltungsrat soll zukünftig der Nachweis über bestimmte fachliche Qualifikationen sein.

Zudem soll die Arbeit des Rundfunkrates gemäß den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Sitzungsöffentlichkeit transparenter gemacht werden. Schon bisher waren die Sitzungen des Rundfunkrates grundsätzlich öffentlich. Künftig soll auch eine audiovisuelle Übertragung der Sitzungen für die Öffentlichkeit möglich sein.

Vorgeschlagen wird auch eine seit langem geforderte Regelung zur Stärkung der Personalvertretungsrechte für arbeitnehmerähnliche sogenannte „feste freie“ Mitarbeitende des NDR.

Der Schutz und die Förderung der Regional- und Minderheitensprachen in den norddeutschen Regionen durch den NDR soll stärker betont werden. Die nachhaltige Ausrichtung des NDR soll bereits auf gesetzlicher Ebene verankert werden.

In den neuen Staatvertrag sollen zudem die Regelungen des NDR-Datenschutz-Staatsvertrages von 2017 und des NDR-Digitalradio-Staatsvertrages aus dem Jahr 2016 übernommen werden.

Die Landesregierung hatte den Landtag bereits im Februar 2021 über das Gesetzesvorhaben unterrichtet. Nach der erforderlichen Ratifizierung in den vier Länderparlamenten soll der neue NDR-Staatsvertrag zum 1. September 2021 in Kraft treten.

PR

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