Krankenkassen: Wahlfreiheit für Beamtinnen und Beamte – Was sich mit Einführung der pauschalen Beihilfe ändert
Nach Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Sachsen und Thüringen hat nun auch Niedersachsen die pauschale Beihilfe eingeführt: Zukünftig können Beamtinnen und Beamte zwischen einer individuellen Beihilfe – als Ergänzung zu einer privaten Krankenversicherung – und der pauschalen Beihilfe wählen. Die Änderung erleichtert es Beihilfeberechtigten, in der gesetzlichen Krankenversicherung zu verbleiben. Für wen diese Option sinn-voll… Weiterlesen: Krankenkassen: Wahlfreiheit für Beamtinnen und Beamte – Was sich mit Einführung der pauschalen Beihilfe ändert
