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DIE LINKE. Niedersachsen fordert sofortige Abschaffung der Sanktionen in Hartz IV

NIEDERSACHSEN. Das Bundesverfassungsgericht Karlsruhe entscheidet am 15. Januar über die Sanktionen bei Hartz IV. Das Gothaer Sozialgericht stellt dem Bundesverfassungsgericht die Frage, ob Sanktionen nach dem Sozialgesetzbuch II verfassungsgemäß sind. Für eine Stellungnahme, wurden neben Verbänden, die Bundesagentur für Arbeit und der Erwerbslosenverein Tacheles e.V. aus Wuppertal angefragt. Hierzu erklärt Inge Hannemann, Mitglied im Kreisvorstand DIE LINKE. Lüneburg: „Dass nach über zwei Jahren Wartezeit das Bundesverfassungsgericht Karlsruhe über die Sanktionen bei Hartz IV entscheidet, wurde allerhöchste Zeit. Die Agenda 2010 und Hartz IV führen bis heute zur Verletzung der Menschenwürde und dem Verlust des Wertes menschlicher Arbeit. Es war der Beginn einer Verelendungsspirale, die mit einem physischen und psychischen Kräfteverlust, einem Engagementverlust und der damit verbundenen fehlenden sozio-kulturellen Teilhabe sowie mit Ängsten bei Leistungsberechtigten einhergeht. Es ist für den sozialen Frieden und für die Leistungsberechtigten nach dem SGB II existenziell wichtig, dass Karlsruhe über eine Empfehlung oder Überprüfung durch die Bundesregierung zu einem Beschluss hinaus kommt, der die Sanktionen in den Jobcentern endlich beendet.“

Lars Leopold, Landesvorsitzender der niedersächsischen LINKEN ergänzt: „Seit seiner Einführung gilt Hartz IV als Synonym für Existenznot, gesellschaftlichen Ausschluss und Demütigung. Die Sozialleistungen wurden drastisch gesenkt und mit scharfen Sanktionen der Druck auf die Betroffenen massiv erhöht. Ergebnis – Der Niedriglohnsektor boomt, Langzeiterwerbslose finden trotz guter Wirtschaftslage keine Arbeit, Armut und soziale Ausgrenzung wird über Genrationen vererbt. Fakt ist, Hartz-IV ist und bleibt Armut per Gesetz und das in unserem reichen Land. Die unmenschlichen Sanktionen gehören ein für alle Mal abgeschafft. Es kann in einem Sozialstaat nicht angehen, dass der ohnehin schon viel zu niedrige Regelsatz, der das Existenzminimum darstellen soll, auch noch gekürzt werden kann. Es muss endlich Schluss sein damit, dass Erwerbslose durch Sanktionen gegängelt und in schlechte Jobs gedrängt werden! Deshalb fordert DIE LINKE seit langem die Abschaffung von Hartz IV und stattdessen die Einführung einer sanktionsfreien Mindestsicherung von 1050 Euro monatlich.“

Hintergrundinformation:
Jobcenter können Geldkürzungen aussprechen, wenn ein Termin nicht wahrgenommen wird, eine Arbeit oder eine Trainingsmaßnahme abgelehnt werden. Im Jahr 2018 wurden rund 1 Million Sanktionen durch die Jobcenter verhängt. Mehr als drei Viertel betreffen nicht wahrgenommene Termine in den Jobcentern oder beim ärztlichen Dienst. Die durchschnittliche Kürzung betrug 110 Euro.
Die Androhung und die Verhängung von Sanktionen können zur Aktivierung einer Tätigkeit führen; sie stehen jedoch im Widerspruch und Garantie eines Existenzminimums nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil aus 2010, nach dem das Existenzminimum gewährleistet sein muss. DIE LINKE. fordert die Abschaffung der Sanktionen und eine sanktionsfreie Mindestsicherung in Höhe von 1.050 Euro. Ein Existenzminim kürzt man nicht.
Unsere Genossin Inge Hannemann wird am 15. Januar im Gerichtssaal vor Ort sein sowie bei den anschließenden Kundgebungen vor dem Bundesverfassungsgericht.

PR

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