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FFP2-Maskenpflicht setzt kostenfreie Abgabe und Verfügbarkeit für alle Menschen voraus

NIEDERSACHSEN. Nach dem Aus für 2G ist in Niedersachsens Einzelhandel ab heute das Tragen einer FFP2-Maske verpflichtend. Die Maskenpflicht gilt jetzt landesweit beim Einkaufen und in öffentlichen Verkehrsmitteln, eine sogenannte OP-Maske reicht hier nicht mehr. Dazu erklärt Lars Leopold, Landesvorsitzender der niedersächsischen LINKEN: „Besser spät als nie! Die Vereinheitlichung der Maskenpflicht ist grundsätzlich begrüßenswert. Es war ja vorher kaum noch jemanden plausibel zu erklären, wann wo welche Maske aufzusetzen ist. Mit der jetzt einheitlichen Pflicht zum Tragen der sichereren aber auch deutlich teureren FFP2-Masken wälzt die Landesregierung die Verantwortung, sich mit den vorgeschriebenen Masken auszustatten, auf die Bürger*innen ab. Es ist unerträglich, dass das Einkommen darüber entscheidet, wer sich Sicherheit leisten oder mit Bus und Bahn fahren kann. Das muss sofort korrigiert werden. Niemand, egal ob in Aurich oder Göttingen, darf ausgegrenzt werden, weil er oder sie sich keine sicheren Masken leisten kann. Alle Menschen müssen Zugang zu FFP2-Masken bekommen. Die Landesregierung steht daher in der Pflicht umgehend sicherzustellen, dass diese in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen und für Menschen mit geringem Einkommen kostenlos erhältlich sind!“

Landesvorstandsmitglied Franziska Junker ergänzt: „Aber weder der Bund noch das Land Niedersachsen sehen sich bisher in der Verantwortung, eine flächendeckende Versorgung mit kostenfreien FFP2-Masken für alle Menschen unabhängig vom Einkommen sicherzustellen. Wo Bund und Land versagen, müssen die Kommunen in die Bresche springen, um ihre Bürger*innen vor Ort die Einhaltung der Verordnung zu ermöglichen. Selbstverständlich müssen den Kommunen die Kosten dafür von der Landesregierung zurückerstattet werden. Gesundheit ist öffentliche Daseinsfürsorge und die Kommunen arbeiten in der Corona-Krise schon auf Anschlag. Deshalb dürfen sie jetzt nicht noch zusätzlich finanziell wegen nicht zu Ende gedachter Verordnungen zur Infektionseindämmung belastet werden.“

PR

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