Allgemeinverfügung zur Einschränkung der Bewässerung
Aufgrund wiederkehrender Trockenheit und steigender Temperaturen untersagt die Stadtverwaltung die Verwendung von Grundwasser und Wasser aus Oberflächengewässern zur Bewässerung und Beregnung zwischen dem 1. Mai und dem 30. September täglich in der Zeit von 10 bis 18 Uhr per Allgemeinverfügung. Diese ist am 25. Juni mit der Veröffentlichung im Amtsblatt des Landkreises in Kraft getreten.… Weiterlesen: Allgemeinverfügung zur Einschränkung der Bewässerung
