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Digitaler Unterricht darf soziale Spaltung nicht befeuern

NIEDERSACHSEN. Mit der schrittweisen Öffnung der Schulen steht für alle Schülerinnen und Schüler, die noch nicht wieder in die Schulen zurückkehren ab dem 22. April ‚Home Learning‘ auf dem Programm. Laut Kultusminister Grant Hendrik Tonne (SPD) werden sie dafür von ihren Lehrkräften für das ‚Lernen zu Hause‘ mit Lernplänen und Aufgaben versorgt. „Wenn die Aufgaben nun per E-Mail kommen und Online-Portale genutzt werden, zu denen auch die Lehrerinnen und Lehrer Zugriff haben, muss unbedingt sichergestellt werden, dass niemand ausgeschlossen wird. Wie die Lernpläne und Aufgaben jedoch alle betroffenen Schülerinnen und Schüler auch tatsächlich erreichen sollen, darüber schweigt Minister Tonne sich aus. Diese Angebote bringen nämlich denen nichts, die finanziell nicht so gut gestellt sind. Denn nicht jede Familie besitzt einen entsprechend konfigurierbaren Computer, ein Tablet oder Drucker. Hinzu kommt, dass viele keine auszureichende Internetverbindung haben. Es geht hier um Chancengleichheit – alle müssen unter gleichen Bedingungen lernen können. Um ein einheitliches Lernen für alle zu gewährleisten, müssen wir auch garantieren, dass alle die gleichen Grundvoraussetzungen haben. Daher fordert DIE LINKE schon lange die Lehr- und Lernmittelfreiheit. Darin muss natürlich auch die notwendige Ausstattung berücksichtigt werden, die man für den digitalen Unterricht in der Schule und zuhause benötigt.“

LINKEN-Co-Vorsitzende, Heidi Reichinnek, ergänzt: „Das ‚Home Learning‘ stellt viele Familien vor große Herausforderungen. Um die jetzige Situation für alle Beteiligten zu entschärfen und um es allen Eltern möglich zu machen, ihre Kinder zuhause trotz der Isolationsmaßnahmen zu unterrichten, erwarten wir, dass die Jobcenter dies durch leistungs- und updatefähige Geräte sicherstellen. Deshalb müssen Menschen, die im SGB II-, SGB XII- und AsylbLG-Bezug sind, Leistungen zum Kauf eines entsprechenden Laptops oder Computers gewährt werden. Die rechtlichen Voraussetzungen dafür gibt es im SGB II § 21 Abs. 6 SGB II (Mehrbedarf), im SGB XII § 73 SGB XII und im AsylbLG § 6 AsylbLG (sonstige Leistungen). Dies haben verschiedene Sozialgerichte den Jobcentern bereits aufgegeben. Heimunterricht muss unter grundlegend gleichwertigen Bedingungen stattfinden, um unseren Kindern einen gleichberechtigten Start ins Leben zu ermöglichen.“

PR

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