Zum Inhalt springen

„Gesetz lässt Inklusion kleiner Kinder völlig außen vor“ – SoVD fordert komplette Neugestaltung

NIEDERSACHSEN. Mit dem Entwurf zum neuen Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (KiTaG) will die Landesregierung einheitliche Mindestanforderungen an Struktur und Qualität von Kitas regeln. Damit soll sichergestellt werden, dass niedersachsenweit alle Einrichtungen ähnlich ausgestattet sind. Das Problem: Aus Sicht des Sozialverbandes Deutschland (SoVD) in Niedersachsen werden dabei Kinder mit Behinderung vergessen – Inklusion und Teilhabe werden in dem Gesetzentwurf nicht erwähnt.

Seit 2009 gilt in Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention, die auch Kindern ein Recht auf Inklusion und Teilhabe von Anfang an garantiert. „Es kann nicht sein, dass die Landesregierung im Jahr 2020 ein Gesetz vorlegt, dass Kinder mit Behinderung und ihre Rechte vollkommen außen vorlässt“, kritisiert Bernhard Sackarendt, Vorsitzender des SoVD-Landesverbandes Niedersachsen. Es sei schließlich mittlerweile wissenschaftlich belegt, dass Kinder mit und ohne Behinderung so früh wie möglich gemeinsam betreut werden und zusammen lernen sollten. „Der Rechtsanspruch auf Inklusion in Kitas muss gesetzlich verankert werden. Es bedarf einer dringenden Nachbesserung“, fordert der SoVD-Chef.

Als größter Sozialverband in Niedersachsen macht sich der SoVD seit langem für Inklusion stark. „Wir beobachten mit Sorge, dass das Thema während der Corona-Pandemie immer mehr in den Hintergrund rückt und Menschen mit Behinderung zu wenig berücksichtigt werden“, so Sackarendt. Betroffene und ihre Interessenvertretungen müssten als Experten in eigener Sache von Anfang an eingebunden werden.

PR

Hinweis zu der Meldung
Diese Seite zeigt gesponsorten Marketing-Inhalt, Quell- und Informationslinks sowie extern eingespielte Banner und Flash-Anzeigen.